Bei den KV-Verhandlungen 2025 für die Beschäftigten in der Metallindustrie wurde ua die Bezahlung einer Kaufkraftsicherungsprämie vereinbart. Arbeitnehmer, die am 31. 10. 2025 beschäftigt waren und dies am 30. 11. 2025 sowie am 30. 6. 2026 noch sind, erhalten jeweils eine Prämie iHv € 500,- mit der Abrechnung Dezember 2025 bzw Juli 2026. Wird auch die für Juli 2026 vorgesehene Prämie bereits im Dezember 2025 ausbezahlt und liegt somit im Jahr 2025 eine Einmalzahlung vor, dann ist laut BMF bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung des Maximalbetrages von einer steuerfreien Mitarbeiterprämie auszugehen (zur steuerlichen Beurteilung der Kaufkraftsicherungsprämie siehe auch ARD 6972/15/2025). ( Quelle: WIKU-News vom 12. 11. 2025)

