vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Deckelung der Forschungsprämie bei hohen F&E-Gehältern

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6975/11/2025 Heft 6975 v. 19.11.2025

EStG 1988: § 108c

Forschungsprämienverordnung: § 1 Abs 2 Z 1

Gemäß § 108c EStG 1988 iVm der Forschungsprämienverordnung können - da eine (analoge) Anwendbarkeit des Abzugsverbots in § 20 Abs 1 Z 7 EStG 1988 und § 12 Abs 1 Z 8 KStG 1988 für sogenannte "Managergehälter" bei der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie nicht gegeben ist - Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die den Betrag von € 500.000,- pro Wirtschaftsjahr und Person übersteigen und insoweit ab 1. 3. 2014 nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, weiterhin in voller Höhe bei der Berechnung der Forschungsprämie berücksichtigt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte