KommStG: § 1, § 4 Abs 1
VwGH 7. 5. 2025, Ra 2024/15/0017
Im vorliegenden Fall einer deutschen Gesellschaft (= Revisionswerberin), die in den Streitjahren 2016 bis 2018 überwiegend Aufträge (zu Bau- und Montagetätigkeiten) in Österreich ausführte, erfolgte die anfallende Baustellenkoordination vom Angebot bis zum Vertragsabschluss maßgeblich per Handy/per E-Mail durch ihren in Österreich ansässigen Geschäftsführer und Alleingesellschafter. Der Gesellschafter-Geschäftsführer der Revisionswerberin war auch Dienstnehmer bei der österreichischen P-GmbH (mit Geschäftszweig Bau- und Baunebengewerbe) im Ausmaß von 39 Wochenstunden.

