AuslBG: § 3 Abs 1, § 28 Abs 1 Z 1
VwGH 23. 4. 2025, Ra 2025/09/0007
Der Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts für schuldig erkannt, er habe von 1. 9. bis 5. 12. 2023 als Arbeitgeber eine namentlich genannte kolumbianische Staatsangehörige beschäftigt, obwohl für diese keine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung erteilt oder Bestätigung ausgestellt gewesen sei. Er habe dadurch § 28 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 3 Abs 1 AuslBG verletzt, weshalb über ihn eine Geldstrafe verhängt wurde.

