KollV-Arbeitskräfteüberlassung: Abschnitt VIII Kapitel B Punkt 12
OGH 27. 5. 2025, 9 ObA 98/24p
Wird ein Arbeitnehmer in einen Betrieb überlassen, der mehr als 120 km von seinem Wohnort entfernt ist (Wegstrecke bei Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel) und eine Nächtigung angeordnet, besteht nach Abschnitt VIII Kapitel B Punkt 12 KV-Arbeitskräfteüberlassung Anspruch auf Taggeld von € 26,40 und Nächtigungsgeld von € 15,- (Ersatz höherer Nächtigungskosten gegen Beleg) sowie Fahrtkostenersatz für die An- und Abreise.

