Abmeldungen von der Sozialversicherung sind bei Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht nur rechtzeitig, sondern auch korrekt auszufertigen. Vor allem die Angabe des Abmeldegrundes ist von großer Bedeutung, da dieser unterschiedliche Rechtsfolgen für die (ehemals) beschäftigte Person nach sich zieht. In der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgeber-Magazins DGservice Nr 2/Juni 2025 gibt die ÖGK eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Abmeldegründe und beschreibt ihre Auswirkungen auf die Entgeltfortzahlung, das Arbeitslosengeld und die Betriebliche Vorsorge. (Direktlink: https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2025-08a )

