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Unerlaubte Datenabfragen durch Bankmitarbeiterin - Entlassung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6966/9/2025 Heft 6966 v. 17.9.2025

AngG: § 27 Z 1

OLG Wien 30. 6. 2025, 7 Ra 12/25y

Hat eine Bankmitarbeiterin Konten und Daten von Kunden unbefugt im Eigeninteresse abgefragt, ohne dass ein konkreter Geschäftsfall vorgelegen wäre, der eine solche Abfrage erlauben würde, Daueraufträge eines Kunden ohne dessen Unterschrift zugunsten eigener Konten abgeändert und in verbotener Weise Bankgeschäfte von Angehörigen selbst abgewickelt, berechtigt dies den Arbeitgeber zur Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit. Dieses Fehlverhalten rechtfertigt - gerade im sensiblen Bankwesen - vom Standpunkt eines vernünftigen kaufmännischen Ermessens die objektiv gerechtfertigte Befürchtung, dass die Belange des Arbeitgebers durch die Arbeitnehmerin (auch zukünftig) gefährdet werden. Die Arbeitnehmerin hat sich wiederholt in Eigeninteresse über die ihr bekannten Vorschriften hinweggesetzt und dabei ein Fehlverhalten gezeigt, dem vom Standpunkt eines sorgfältigen Dienstgebers im Bankenbereich aus nicht mit einer bloßen Abmahnung und "Anleitung zur Änderung ihres Verhaltens" zu begegnen war. Ihre Verpflichtungen, denen sie zuwiderhandelte, waren offensichtlich und für sie leicht erkennbar. Dem Arbeitgeber war daher die weitere Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht zumutbar. (Revision vom OLG nicht zugelassen)

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