AngG: § 27 Z 6
OLG Graz 24. 4. 2025, 7 Ra 12/25a
Nach dem Vorhalt einer zu langsamen Arbeitsweise durch seinen Arbeitskollegen E*** kam es zwischen diesem und dem Kläger zu einem Streitgespräch, im Zuge dessen E*** den Sohn des Klägers als homosexuell bezeichnete. Der Kläger wurde laut und zornig, baute sich vor E*** auf und erklärte noch zusätzlich: "Weißt du was, ich gehe in ein paar Monaten in Pension, du kannst mich gern haben". E*** konnte sich an dem vor ihm breit machenden Kläger vorbeidrängen, rief einen Arbeitskollegen an und schilderte diesem die Situation. Dieser informierte die gemeinsame Vorgesetzte und wurde der Kläger noch am selben Tag entlassen. Aus Sicht von Erstgericht und OLG Graz als Berufungsgericht zu Unrecht:

