Mit der in BGBl II 2025/191 kundgemachten Verordnung werden die Einkommensteuerstufen und diverse steuerrelevante Beträge (zB Absetzbeträge) um 1,733 % erhöht - dies entspricht zwei Dritteln der maßgeblichen Inflationsrate von Juli 2024 bis Juni 2025 von 2,6 %. Mit einer weiteren Änderung mancher der nun kundgemachten Werte ist zu rechnen, da die Verordnung vorsieht, dass sie mit Kundmachung der Änderungen der relevanten Werte im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2025 im BGBl außer Kraft tritt. Mit einer Gesetzesvorlage für ein AbgÄG 2025 ist demnächst zu rechnen.

