Information des BMF vom 29. 7. 2025, 2025-0.600.330
Aufgrund jüngster Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts (Anm: siehe zB ARD 6934/15/2025 und ARD 6952/12/2025) sowie zahlreicher damit einhergehender Anfragen und Auslegungsfragen in der Praxis hat das BMF folgende Klarstellung der Lohnsteuerrichtlinien 2002 zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern gemäß § 3 Abs 1 Z 16a EStG 1988 veröffentlicht.

