KV-Chemische Industrie: § 19
OGH 27. 5. 2025, 9 ObA 26/25a
Im Verfahren war strittig, ob die Tätigkeit des Klägers nach dem Kollektivvertrag für Angestellte der chemischen Industrie in dem auf Basis des § 19 des Rahmenkollektivvertrags unter Einarbeitung des Zusatzkollektivvertrags gemäß § 22 des Rahmenkollektivvertrags für Angestellte der Industrie vom 1. 11. 1984 erstellten Verwendungsgruppenschema in die Verwendungsgruppe II oder III einzustufen ist.

