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Zwischenstaatliche Anträge in der Sozialversicherung

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6963/2/2025 Heft 6963 v. 27.8.2025

Die Österreichische Gesundheitskasse baut seit mehr als 3 Jahren ihre digitalen Services im Bereich der zwischenstaatlichen Sozialversicherung aus. Der Fokus liegt dabei auf der elektronischen Abwicklung von Geschäftsprozessen. Unternehmen profitieren von effizienten Prozessen und der damit einhergehenden Zeit- und Kostenersparnis. In einem Artikel in der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgebermagazins (DGservice 2/2025) informiert die ÖGK darüber, dass bei der Antragstellung auf zwischenstaatliche Bescheinigungen mittels elektronischem Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) sofort eine Prüfung erfolgt, ob alle notwendigen Daten im Antrag enthalten sind. Bei einer vollständigen Übermittlung des Antrages erfolgt im Anschluss eine ausführliche fachliche Überprüfung und rasche Entscheidung über den Antrag sowie eine direkte Rückübermittlung via ELDA. Welche Entscheidungen dabei in welchen Fällen getroffen werden (Ausstellung der Bescheinigung PD A1, Verfassen eines Schreibens bzw Informationsschreibens), wird im Artikel näher angeführt. Der Verfahrensstatus der zwischenstaatliche Anträge kann im WEB-BE-Kunden-Portal unter www.gesundheitskasse.at/webeku abgefragt werden. (Direktlink: https://tinyurl.com/DGservice-2-2025 )

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