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Die Korridorpension Neu - die geplante Kosteneinsparung auf dem Prüfstand

Thema - SozialversicherungsrechtDr. Andreas StreibelARD 6962/4/2025 Heft 6962 v. 13.8.2025

Bekanntlich stellt die demographische Entwicklung (Überalterung der Gesellschaft) das Pensions- und Gesundheitssystem in Österreich vor große finanzielle Herausforderungen. In diesem Sinne hat der Gesetzgeber Nachschärfungen bei der Korridorpension entsprechend den Konsolidierungszielen des Regierungsprogramms 2025-2029 durchgeführt, um ein höheres durchschnittliches Pensionsalter und eine höhere Beschäftigungsquote älterer Personen zu erreichen und auf diese Weise die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems zu gewährleisten.11ErlRV 69 BlgNR 28. GP 30 f (Budgetbegleitgesetz 2025); ErlRV 137 BlgNR 28. GP 1, 3 (Teilpensionsgesetz 2025); Regierungsprogramm 2025-2029, 99 ff. Nach einer übersichtlichen Darstellung der Änderungen bei der Korridorpension ab 2026 zeigt der folgende Beitrag aber auch auf, dass die beabsichtigten Einsparungen beim Pensionsaufwand für die Korridorpension mittel- bis langfristig nicht erreicht werden können.

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