Der Beitrag widmet sich diversen Aspekten rund um den Sachbezug Pkw und das Fahrtenbuch und zeigt ua auf, dass elektronische Fahrtenbücher, die leicht manipulierbar sind, wie zB Fahrtenbücher über Excel, von den Finanzbehörden grundsätzlich nicht anerkannt werden, weil die Vermutung der Richtigkeit fehlt. Sie können in Ausnahmefällen dennoch für die Dokumentation und va die Plausibilisierung der betrieblich gefahrenen Kilometer herangezogen werden, unter der Prämisse, dass die Verlässlichkeit der betrieblich gefahrenen Kilometer mit Hilfe von sonstigen Aufzeichnungen herstellbar ist.

