ASVG: § 111 Abs 1 Z 1 iVm § 33 Abs 1
VwGH 27. 3. 2025, Ra 2025/08/0014
Der handelsrechtliche Geschäftsführer und zur Vertretung nach außen Berufene der N GmbH wurde bestraft, da die Gesellschaft als Dienstgeberin vier namentlich genannte, in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung vollversicherte Personen, darunter JL als "Arbeiter (Reinigung von Einkaufswagen)", beschäftigt und die Meldung beim zuständigen Krankenversicherungsträger nicht vor dem Arbeitsantritt (am 10. 1. 2023 um 6:00 Uhr), sondern verspätet (am 10. 1. 2023 um 11:24 Uhr) erstattet habe.

