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Notwendige Neuanmeldung vor Arbeitsantritt nach Betriebsübergang bei zuvor erfolgter Abmeldung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6961/10/2025 Heft 6961 v. 6.8.2025

ASVG: § 111 Abs 1 Z 1 iVm § 33 Abs 1

VwGH 27. 3. 2025, Ra 2025/08/0014

Der handelsrechtliche Geschäftsführer und zur Vertretung nach außen Berufene der N GmbH wurde bestraft, da die Gesellschaft als Dienstgeberin vier namentlich genannte, in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung vollversicherte Personen, darunter JL als "Arbeiter (Reinigung von Einkaufswagen)", beschäftigt und die Meldung beim zuständigen Krankenversicherungsträger nicht vor dem Arbeitsantritt (am 10. 1. 2023 um 6:00 Uhr), sondern verspätet (am 10. 1. 2023 um 11:24 Uhr) erstattet habe.

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