AngG: § 27 Z 1
OLG Graz 13. 3. 2025, 6 Ra 5/25i
Der Kläger war bei der beklagten Arbeitgeberin als Physiotherapeut beschäftigt. In einer Rezension auf einer Internetplattform gab ein Patient des Klägers ua an, dass der Kläger bei allen drei Behandlungseinheiten selbst mehrere Sätze von Liegestützen ausführte, während der Patient mit der Ausübung der ihm zuvor vom Kläger gezeigten Übungen beschäftigt war. Darüber hinaus führte der Kläger während der Therapieeinheiten auch einmal Bizeps Curls mit Hanteln und Squats aus. Diese Verhaltensweise des Klägers missfiel dem Patienten, weil er den Eindruck hatte, nicht die volle Aufmerksamkeit des Klägers zu genießen.

