Damit einem Arbeitnehmer im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit Krankengeld vom zuständigen Krankenversicherungsträger (idR ÖGK) ausbezahlt werden kann, ist vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld auszustellen und im Interesse des Anspruchsberechtigten ehestmöglich an den Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Da in diesem Zusammenhang häufig Fragen bestehen, hat die ÖGK nicht nur ihre entsprechende Info auf der Webseite aktualisiert, sondern auch einen Fragen-Antworten-Katalog mit häufig gestellten Fragen zur Arbeits- und Entgeltbestätigung samt deren Beantwortung erstellt: https://tinyurl.com/AuE-Krankengeld (Direktlink)

