EStG 1988: § 32 Abs 1 Z 1 lit a, § 37 Abs 2 Z 2
Eine aus Anlass des Todes eines Arbeitnehmers an die Rechtsnachfolger geleistete Pensionsabfindung kann eine Entschädigung gemäß § 32 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 darstellen und gemäß § 37 Abs 2 Z 2 EStG 1988 über Antrag auf 3 Jahre verteilt werden.

