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BFG: Dreijahresverteilung für Pensionsabfindung anlässlich des Todes des Arbeitnehmers

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6960/11/2025 Heft 6960 v. 30.7.2025

EStG 1988: § 32 Abs 1 Z 1 lit a, § 37 Abs 2 Z 2

Eine aus Anlass des Todes eines Arbeitnehmers an die Rechtsnachfolger geleistete Pensionsabfindung kann eine Entschädigung gemäß § 32 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 darstellen und gemäß § 37 Abs 2 Z 2 EStG 1988 über Antrag auf 3 Jahre verteilt werden.

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