KBGG: § 2 Abs 1 Z 2 iVm § 24 Abs 1 Z 1, § 2 Abs 6
Betreut der Kinderbetreuungsgeld beanspruchende Elternteil sein Kind vorübergehend an einem anderen Ort als dem gemeinsamen Hauptwohnsitz, ohne dass die Ortsabwesenheit zur Änderung des Hauptwohnsitzes führt, "leben" Elternteil und Kind (weiterhin) in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an der gemeinsamen Hauptwohnsitzadresse und erfüllen somit die Anspruchsvoraussetzung nach § 2 Abs 1 Z 2 und Abs 6 Satz 1 und 3 KBGG.

