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Fahrten eines Vaters zur Ausübung des Kontaktrechts zu seinem Kind - keine außergewöhnliche Belastung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6958/13/2025 Heft 6958 v. 16.7.2025

EStG 1988: § 34 Abs 2

VwGH 26. 3. 2025, Ro 2021/13/0018 ➜ zu BFG RV/7104316/2020, ARD 6765/11/2021 (Aufhebung)

Der Mitbeteiligte wohnt in Österreich, seine ehemalige Lebensgefährtin lebt mit dem gemeinsamen Kind seit der Trennung in Tschechien. Die Entfernung zwischen den Wohnsitzen beträgt ca 150 km. Ein tschechisches Gericht hat entschieden, dass der Mitbeteiligte sein Kind jeden zweiten Samstag abholen darf und es am darauffolgenden Tag wieder zurückbringen muss. So fuhr er im Jahr 2019 jeden zweiten Freitag um 12:00 Uhr nach Tschechien und dann mit seinem Sohn zu seinem Wohnsitz in Österreich, damit der Sohn auch Kontakt mit seinen Großeltern und der restlichen Familie in Österreich hat und zudem auch die deutsche Sprache erlernt. Am Sonntag fuhr er sodann wieder nach Tschechien und anschließend wieder nach Österreich zurück.

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