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Die (neue) Mitarbeiterprämie 2025 - erste Überlegungen zur Umsetzung

Thema - ArbeitsrechtMag. Wolfram Hitz/Mag. Alexander NogaARD 6958/4/2025 Heft 6958 v. 16.7.2025

Entsprechend dem Regierungsprogramm für die Jahre 2025 und 202611Regierungsprogramm 2025-2029, 20 und 24; ua abrufbar unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html (abgerufen am 1. 7. 2025). hat der Gesetzgeber in § 124b Z 478 lit a EStG nunmehr die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für das Kalenderjahr 2025 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu € 1.000,- gewähren können.22BGBl I 2025/25, ausgegeben am 30. 6. 2025. Dabei wurden nur teilweise jene rechtlichen Vorgaben übernommen, die bereits in den Vorjahren für die in § 124b Z 350, Z 408 und Z 447 EStG geregelten Corona-, Teuerungs- und Mitarbeiterprämien galten. Im Folgenden werden insbesondere die inhaltlichen Neuerungen, Parallelen und wesentlichen Unterschiede zwischen der für 2025 relevanten Bestimmung in § 124b Z 478 lit a EStG und den bisherigen gesetzlichen Regelungen aufgezeigt.

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