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Verzugszinssatz zwischen Unternehmern ab Juli 2025

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6957/3/2025 Heft 6957 v. 9.7.2025

Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften (§ 456 UGB) beträgt im Zeitraum vom 1. 7. 2025 bis 31. 12. 2025 10,73 %. Soweit der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich ist, hat er nur die in § 1000 Abs 1 ABGB bestimmten Zinsen iHv 4 % zu entrichten. Im Fall von Forderungen aus vor dem 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften liegt der Verzugszinssatz bei 9,53 % (§ 352 UGB idF vor ZVG iVm § 906 Abs 25 UGB).

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