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BFG: Kommunalsteuer für nur einmal im Jahr ausbezahlten Geschäftsführerbezug

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6956/14/2025 Heft 6956 v. 2.7.2025

KommStG: § 11 Abs 1 und 3

BFG 4. 2. 2025, RV/7400032/2024

Im vorliegenden Fall hatte das BFG die beiden Rechtsfragen zu beurteilen, wann und in welcher Höhe die Kommunalsteuerschuld für den lediglich einmal im Jahr (statt laufend) ausbezahlten Geschäftsführerbezug entstanden ist, und in welcher Höhe die bescheidmäßige Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben zu erfolgen hat. Im zugrunde liegenden Verfahren wurde im Rahmen einer Kommunalsteuerprüfung festgestellt, dass dem zu 100 % an der Beschwerdeführerin beteiligten und alleinigen Geschäftsführer der Beschwerdeführerin in den Jahren 2019 bis 2021 jeweils im Dezember ein Geschäftsführerentgelt iHv € 5.000 bezahlt wurde. In der Folge erließ die Abgabenbehörde den angefochtenen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführerin unter zuzüglicher Einbeziehung dieses Geschäftsführerentgelts die Kommunalsteuer für den Zeitraum 2019 bis 2021 für die in der Betriebsstätte in Wien gewährten Arbeitslöhne iHv € 764,21 (2019: € 150; 2020: € 150; 2021: € 464,21) vorgeschrieben wurde.

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