Nachvertragliche Konkurrenzklauseln und Wettbewerbsverbote zählen zu den zentralen Instrumenten, mit denen Arbeitgeber ihre Geschäftsinteressen auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses schützen können. Sie dienen insbesondere dem Schutz von Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Gleichzeitig greifen sie jedoch erheblich in die Erwerbsfreiheit des Arbeitnehmers ein.

