SBBG: § 8
VwGH 26. 3. 2025, Ra 2023/13/0022
Nach § 8 Abs 1 Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (in der im vorliegenden Fall anwendbaren Fassung BGBl I 2019/104) ist ein Scheinunternehmen ein Unternehmen, das "vorrangig darauf ausgerichtet" ist, näher genannte Abgaben, Beiträge oder Entgeltansprüche von Arbeitnehmern zu verkürzen (Z 1), oder Personen zur Sozialversicherung anzumelden, um Versicherungs-, Sozial- oder sonstige Transferleistungen zu beziehen, obwohl diese keine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen (Z 2).

