UStG: § 3a Abs 1a Z 2
BFG (Senat) 25. 2. 2025, RV/2100074/2024
Im vorliegenden Fall besteht Streit hinsichtlich der Steuerbarkeit bzw Steuerpflicht der Privatnutzung des Diensthandys eines österreichischen Mitarbeiters eines ausländischen Gütertransportunternehmens während des Aufenthalts im Büro in Liechtenstein. Da die private Nutzung des Mobiltelefons allerdings unentgeltlich erfolgte, kann sie allenfalls als Eigenverbrauch zu besteuern sein. Unter "Eigenverbrauch" versteht man die unentgeltliche Leistungserbringung für unternehmensfremde Zwecke bzw an Mitarbeiter.

