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Kein Anspruch auf Feststellung ausländischer Versicherungszeiten

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6954/10/2025 Heft 6954 v. 18.6.2025

ASVG: § 247

OLG Linz 12. 2. 2025, 12 Rs 11/25m

Gemäß § 247 Abs 1 ASVG idF der 55. ASVG-Novelle BGBl I 1998/138 hat der leistungszuständige Pensionsversicherungsträger "die nach den österreichischen Rechtsvorschriften zu berücksichtigenden Versicherungszeiten festzustellen, wenn dies der (die) Versicherte beantragt". Wenngleich es sich auch bei im Ausland erworbenen Zeiten um nach österreichischen Rechtsvorschriften - nämlich insbesondere Abkommen - "zu berücksichtigende" Zeiten handelt, sind damit nur innerstaatliche Versicherungszeiten gemeint (vgl OGH 3. 5. 2012, 10 ObS 24/12, ARD 6243/8/2012).

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