Mit 1. 5. 2025 sind weitere Änderungen im Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe in Kraft getreten. Aufgrund des breiten fachlichen (Hotel- und Gastgewerbe) sowie persönlichen (Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge) Geltungsbereiches des Kollektivvertrages liegt eine Betroffenheit bei über 60.000 Betrieben bzw in weit über 200.000 Arbeitsverhältnissen vor. In der Folge werden einige Punkte der Reform näher beleuchtet, die in der Praxis für Fragen sorgen.

