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Beweislast bei einem Wegunfall unter Alkoholeinfluss

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6953/11/2025 Heft 6953 v. 12.6.2025

ASVG: § 175 Abs 2 Z 1, § 203

OGH 24. 4. 2025, 10 ObS 42/25m

Die Grundsätze der Beweislastverteilung gelten auch in Sozialrechtssachen, dementsprechend trifft den klagenden Versicherten die objektive Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen. Begehrt ein Kläger - wie im vorliegenden Fall - den Zuspruch einer Versehrtenrente, hat er daher auch den kausalen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem zur Verletzung führenden Unfall nachzuweisen.

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