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Einvernehmliche Auflösung statt fristwidriger Kündigung durch Bestätigung mit "Okay"?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6950/7/2025 Heft 6950 v. 21.5.2025

ABGB: § 1158

OLG Linz 16. 4. 2025 12 Ra 9/25t

Die Klägerin wurde von der beklagten Arbeitgeberin mit einer per WhatsApp geschickten Nachricht vom 1. 9. 2023 zum gleichen Tag "gekündigt". Die Klägerin beantwortete die Nachricht mit "Okay", um zu signalisieren, dass sie die Kündigung verstanden hat.

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