EStG 1988: § 15 Abs 1
Sachbezugswerte-VO: § 4 Abs 2
Wenn ein Bediensteter im Außendienst (hier: offenbar Betriebsprüfer) sein Dienstfahrzeug einerseits für als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu qualifizierende Fahrten von seiner Wohnung zum Einsatzort (Prüfungsort) und andererseits für seine Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Dienststelle - wenn auch nur fallweise - tatsächlich genützt hat, ist für diese Privatnutzung ein Sachbezug anzusetzen.

