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KA-AZG auf EDV-Techniker in Rufbereitschaft nicht anwendbar

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6949/8/2025 Heft 6949 v. 14.5.2025

KA-AZG: § 1 Abs 1

OGH 24. 10. 2024, 8 ObA 57/23z

Im vorliegenden Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG, das mehrere Punkte umfasste, war ua zu klären, ob auf die Dienstnehmer der beklagten Rechtsträgerin eines öffentlichen Krankenhauses im Bereich der EDV-Technik das KA-AZG anzuwenden ist.

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