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Kollau, Fehlende Vertretungsmacht zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen, ASoK 2025, 128

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6948/17/2025 Heft 6948 v. 7.5.2025

Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ist dem Betriebsinhaber und dem zuständigen Belegschaftsorgan vorbehalten. Fehlt dem Vertreter des Betriebsinhabers die notwendige Vertretungsmacht oder ist die Zustimmung des BR-Vorsitzenden nicht durch einen Beschluss des Betriebsrats gedeckt, kommt die BV nicht wirksam zustande. Ausgehend von der Entscheidung 9 ObA 31/24k (= ARD 6926/8/2024) erörtert Kollau, ob BV mit diesen formalen Fehlern vom Betriebsinhaber bzw Betriebsrat im Nachhinein saniert werden können.

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