vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfallsklausel im KV-private Autobusbetriebe

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6948/9/2025 Heft 6948 v. 7.5.2025

KV-private Autobusbetriebe: Abschnitt XIV

OGH 19. 3. 2025, 9 ObA 49/24g

Nach Abschnitt XIV des Kollektivvertrages für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben sind Ansprüche des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis bei sonstigem Verfall innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit eingeschrieben geltend zu machen. Als Fälligkeitstag für Ansprüche der Arbeitnehmer gilt der Auszahlungstag jener Lohnperiode, in welcher der Anspruch entstanden ist. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche 3-jährige Verjährungsfrist gewahrt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte