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Urlaubsersatzleistung und variable Vergütung - was ist zu berücksichtigen?

Thema - ArbeitsrechtRA Theresa Weiss-Dorer, LL.M. (WU), RAA Mag. Lorenz BogensbergerARD 6948/4/2025 Heft 6948 v. 7.5.2025

Während des aufrechten Arbeitsverhältnisses gilt ein strenges Verbot der Urlaubsablöse. Vereinbarungen, die eine Ablöse in Geld oder eine sonstige vermögenswerte Leistung für nicht verbrauchten Urlaub vorsehen, sind absolut nichtig.11OGH 22. 9. 1993, 9 ObA 172/93, ARD 4521/10/94; RIS-Justiz RS0077538. Denn eine Ablöse für nicht verbrauchten Urlaub widerspricht dem Erholungszweck des Urlaubs.22Vgl etwa EuGH 6. 11. 2018, C-684/16, Max-Planck-Gesellschaft. Selbst wenn der Urlaub bereits vom Arbeitgeber (unzulässigerweise) in Geld abgelöst wurde, kann der Arbeitnehmer diesen in natura konsumieren - unter Umständen kann der Arbeitgeber aber die gezahlte Ablöse zurückverlangen.33OGH 30. 8. 2016, 8 ObA 45/16z, ARD 6520/7/2016.

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