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Bertsch, Aufwandersatz bei Homeoffice und Telearbeit, ZAS 2025/3

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6947/16/2025 Heft 6947 v. 30.4.2025

Bei Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte in Form von Homeoffice oder Telearbeit stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Ersatz des anfallenden Aufwands verlangen kann. Der Beitrag widmet sich damit im Zusammenhang stehenden Rechtsproblemen des Aufwandersatzes und den bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten. Zusammenfassend ergibt sich, dass bei Arbeitsleistung in Homeoffice oder Telearbeit ein Aufwandersatzanspruch sowohl für die digitalen (basierend auf § 2h Abs 3 AVRAG) als auch für die analogen Arbeitsmittel (basierend auf § 1014 ABGB) besteht. Der Anspruch nach § 1014 ABGB besteht allerdings nicht bei einem überwiegenden (geradezu ausschließlichen) Interesse des Arbeitnehmers an der Tätigkeit in Homeoffice oder Telearbeit. Der Ersatzanspruch entfällt nur bei einer fast völlig freien Gestaltung der Anwesenheit am Arbeitsplatz durch den Arbeitnehmer. Bertsch betont weiters insbesondere, dass die Aufwandersatzpflicht nicht auf arbeitsbedingte Mehrkosten beschränkt ist, sondern auch anteilige Kosten erfasst, welche wie die Miete der Wohnung des Arbeitnehmers bei Homeoffice auch ohne die Arbeitsleistung angefallen wären (Sowiesokosten). Eine Anrechnung von Ersparnissen des Arbeitnehmers wie den Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstätte und zurück erfolgt nicht, solche Ersparnisse können allerdings bei Vereinbarungen über Aufwandersatz berücksichtigt werden.

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