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SV-Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6946/2/2025 Heft 6946 v. 24.4.2025

Tritt bei einem Dienstnehmer Arbeitsunfähigkeit ein, hat er dies unverzüglich dem Dienstgeber bekannt zu geben. Die Österreichische Gesundheitskasse wird vom Vertragsarzt über die Arbeitsunfähigkeit informiert. Doch auch für den Dienstgeber können sich Meldepflichten ergeben (zB Ausstellung einer Arbeits- und Entgeltbestätigung, damit Krankengeld ausbezahlt werden kann). Die wichtigsten Meldepflichten fasst die ÖGK in einem Artikel in der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgebermagazins (DGservice 1/2025) zusammen. (Direktlink: https://tinyurl.com/DGservice-1-2025 )

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