vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neuregelung der Bildungskarenz

In_aller_KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6944/1/2025 Heft 6944 v. 9.4.2025

Im Ministerrat vom 2. 4. 2025 hat sich die Bundesregierung auf folgende Eckpunkte für die neue "Weiterbildungszeit", dem Nachfolgemodell für die auslaufende geförderte Bildungskarenz ab 2026, verständigt:

Anhebung des Mindest-Stundenausmaßes der Weiterbildungsmaßnahmen auf 20 Wochenstunden (16 Wochenstunden bei Betreuungspflichten für Kinder); bei einer Weiterbildung in Form eines Studiums mindestens 20 ECTS-Punkte erforderlich (bzw 16 bei Betreuungspflichten)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte