ABGB: § 879 Abs 1
OLG Wien 28. 11. 2024, 9 Ra 53/24s
Im vorliegenden Fall sagte die Arbeitgeberin dem beklagten Arbeitgeber in einem Zusatzvertrag zum Dienstvertrag in den ersten 61 Monaten des Dienstverhältnisses eine "leistungsabhängige Folgeprovisionsgarantie" sowie eine "leistungsabhängige Garantie sämtlicher Bonifikationen" zu. Diese wurden jeweils quartalsmäßig mit dem tatsächlichen Bestandsvolumen verglichen und entsprechend - im vorliegenden Fall nach unten - angepasst. Die "garantierten" Zahlungen entsprachen sohin einem Vorschuss, der mit der tatsächlich ins Verdienen gebrachten Provision verglichen und bei Unterschreitung linear gekürzt wurde.

