FamZeitbG: § 3 Abs 3, § 12 Abs 7
OGH 8. 10. 2024, 10 ObS 107/24v
Das Kind des Klägers wurde am 19. 5. 2023 geboren. Der Antrag auf Familienzeitbonus langte am 15. 9. 2023 bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein. Die ÖGK wies den Antrag wegen Verspätung ab.

