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Verspäteter Antrag auf den Familienzeitbonus

RechtsprechungSozialrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6942/12/2025 Heft 6942 v. 26.3.2025

FamZeitbG: § 3 Abs 3, § 12 Abs 7

OGH 8. 10. 2024, 10 ObS 107/24v

Das Kind des Klägers wurde am 19. 5. 2023 geboren. Der Antrag auf Familienzeitbonus langte am 15. 9. 2023 bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein. Die ÖGK wies den Antrag wegen Verspätung ab.

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