ArbVG: § 61 Abs 1, § 62 Z 2
OGH 16. 12. 2024, 9 ObA 63/24s
Der Ausschluss einer Mitarbeiterin von der Betriebsratswahl aufgrund einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung ihrer Wahlberechtigung durch den Wahlvorstand stellt für sich allein genommen nur einen Anfechtungs- und keinen Nichtigkeitsgrund dar (vgl OGH 20. 10. 2022, 9 ObA 154/21v, ARD 6846/8/2023).

