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Gleichwertiger Job in 9-12 Monaten - keine Interessenbeeinträchtigung durch Kündigung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6939/12/2025 Heft 6939 v. 5.3.2025

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

OLG Wien 19. 12. 2024, 8 Ra 103/24m

In die Untersuchung, ob durch eine Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt sind, ist nicht nur die Möglichkeit der Erlangung eines neuen, einigermaßen gleichwertigen Arbeitsplatzes, sondern vielmehr die gesamte wirtschaftliche und soziale Lage des Arbeitnehmers und seiner Familienangehörigen einzubeziehen.

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