vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einbeziehung von Zulagen eines Straßenbahnfahrers in die Sozialwidrigkeitsprüfung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6939/11/2025 Heft 6939 v. 5.3.2025

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

OLG Wien 19. 12. 2024, 9 Ra 82/24f

Eine erfolgreiche Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit iSd § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG bedarf des Nachweises durch den Arbeitnehmer, dass die Kündigung wesentliche Interessen des Gekündigten beeinträchtigt. Vergleichsbasis für die Beurteilung der Interessenbeeinträchtigung sind die bisher gewährten Lohn- und Arbeitsbedingungen. Da das Gesetz das Arbeitsverhältnis nur in seinem rechtlichen Bestand schützt, umfasst der Kündigungsschutz nur die vertraglich vereinbarten Lohn- und Arbeitsbedingungen, nicht hingegen faktische Positionen, die der einseitigen Disposition des Arbeitgebers unterliegen. Entgeltbestandteile, die als Abgeltung einer "Mehrfunktion" gebüh-

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte