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Potz, Vordienstzeitenanrechnung und Zeitvorrückung in Gehaltssystemen - eine (ersehnte) Klarstellung, DRdA 2024/50, 528

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6938/16/2025 Heft 6938 v. 26.2.2025

In der Entscheidung OGH 23. 11. 2023, 9 ObA 32/23f, ARD 6894/7/2024, begehrte der Betriebsrat einer Universität die Feststellung, dass bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern bei der Vorrückung nach dem KV-Universitäten gleichwertige Tätigkeiten als "Postdoc" auch dann zu berücksichtigen/anzurechnen sind, wenn diese Tätigkeiten von Mitarbeitern, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind, an Universitäten oder vergleichbaren Einrichtungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbracht worden sind. Der OGH musste sich mit der Auslegung des § 49 Abs 3 KV-Universitäten auseinandersetzen und kam dabei zum Ergebnis, dass die Nichtberücksichtigung von berufseinschlägigen Vordienstzeiten bei der Vorrückung keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit darstellt. In ihrer Entscheidungsbesprechung vertritt Potz die Ansicht, dass der OGH mit dieser Entscheidung einen vernünftigen Gestaltungsspielraum für (kollektivvertragliche) Entlohnungssysteme wahrt. Das gegenteilige Ergebnis hätte weitreichende und von den KV-Parteien nicht intendierte Folgen gehabt, nämlich eine unbegrenzte Anrechnung von Vordienstzeiten in jedem Gehaltsschema mit Zeitvorrückung. Das hätte Dienstzeit als (einen der) bestimmende(n) Entgeltfaktoren in Gehaltssystemen praktisch uninteressant gemacht und den Spielraum für die Berücksichtigung von zeitlichen Komponenten bei der Entgeltfestlegung deutlich eingeschränkt - dies liege weder im Interesse der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber.

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