DBA-Serbien: Art 15
Gemäß Art 15 DBA-Serbien betreffend Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit ergibt sich aus den vereinbarten Arbeitstagen im Jahr und den tatsächlich im Ausland verbrachten Arbeitstagen eine Relation, nach der das Arbeitseinkommen aufzuteilen ist. Krankenstandstage gehören dabei nicht zu den Arbeitstagen und sind daher aus dem Aufteilungsmaßstab auszuscheiden.

