KV-Seilbahnen: § 14
Im Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Bedienstete der österreichischen Seilbahnen sind bei der Berechnung der Kündigungsfristen Zeiten eines unmittelbar vorangegangenen Lehrverhältnisses nicht mitzuberücksichtigen.
KV-Seilbahnen: § 14
Im Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Bedienstete der österreichischen Seilbahnen sind bei der Berechnung der Kündigungsfristen Zeiten eines unmittelbar vorangegangenen Lehrverhältnisses nicht mitzuberücksichtigen.
