ABGB: § 863
OLG Wien 19. 12. 2024, 9 Ra 54/24p
Der Dienstgeber hat Interesse daran, Klarheit über das (Nicht-)Bestehen eines Dienstverhältnisses zu einem Dienstnehmer zu erlangen. Ist der Bestand eines Dienstverhältnisses zwischen Dienstnehmer und -geber strittig, so korrespondiert dieses Klarstellungsinteresse mit einer Aufgriffsobliegenheit des Dienstnehmers, sein Interesse an der Aufrechterhaltung des Dienstver-

