EStG 1988: § 16
Ausgaben im Zusammenhang mit einem Karrierecoaching als Vorbereitung für eine - aufgrund einer Umstrukturierung beim Arbeitgeber erneut notwendig gewordene - Bewerbung für den aktuellen Arbeitsplatz sind als Werbungskosten abzugsfähig.
Auch die Kosten für einen Masterlehrgang "MSc Kommunikation und Counseling im unternehmerischen Kontext" sind für eine Abteilungsleiterin abzugsfähig, weil Sozialkompetenz und Methodenkompetenz - neben der Fachkompetenz - zu einem weiteren zentralen Bereich in Personalwirtschaft und Personalentwicklung geworden sind und damit ein zusätzliches Element für die langfristige berufliche Beschäftigung bilden.

